Statt Papier jetzt elektronisch!

e-Rezept

(e-Verordnung)

Die Einführung des E-Rezepts für Ärzte & Apotheken
begann am 1.9.2022.
Für Hilfsmittelerbringer soll der 1.07.2027 als Stichtag gelten ! (Stand Dezember 2023)
Mehr Informationen finden Sie weiter unten unter "Pressemitteilungen"

Generelles:

Basis ist das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" kurz GSAV. Bereits am 16. August 2019 in Kraft getreten,  sollen bis zum 3o, Juni 2020 die technischen Festlegungen für die sichere Übermittlung von Rezepten im Gesundheitswesen getroffen werden. Laut dem "Patientendaten-Schutzgesetz" kurz PDSG wird die verbindliche Einführung für Anfang 2022 terminiert.

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Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege elektronisch verordnet werden können. Darum beauftragt das Digitale-Versorgung-Gesetz die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung, bis zum 31. Dezember die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit auch diese Leistungen elektronisch verordnet werden können. Um für die Übermittlung der Verordnungen die sichere Telematikinfrastruktur nutzen zu können, wird diese mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutzgesetz schrittweise ausgebaut.

Wichtige Eckdaten zum Rezept:
Das rosa Papierrezept „Muster 16“ hat als ärztliche Verordnung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels den Rechtsstatus einer Urkunde. Die Fälschung eines Rezeptes ist daher ein Straftatbestand.
Derzeit werden mehr als 400 Millionen Papierrezepte jährlich ausgestellt.

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Einführung E-Rezept:                    01.07.2021

Apotheken:                                       01.07.2021

Hilfsmittel Leistungserbringer:          01.07.2027

 

Scannen eines Rezepts mit der e-rezept App

Was benötige ich, um ein E-Rezept nutzen zu können ?

  • "Near Fiel Communication" kurz NFC fähiges Smartphone

    IOS seit iPhone 6 mit Betriebssystem 14.x mit Zusatzapp
    IOS seit iPhone XS Max, XR, 11 und SE2 ab IOS 14.x
    Android
  • Im ersten Schritt sollen die Rezepte verschreibungspflichtiger Arzneimittel als E-Rezept umgesetzt werden.
  • Im zweiten Schritt sollen auch die Rezepte im Bereich Heil;- Hilfsmittel & Krankenpflege als E-Rezept zur Verfügung stehen.

Allgemeine Infos zum E-Rezept:

  • Im ersten Schritt sollen die Rezepte verschreibungspflichtiger Arzneimittel als E-Rezept umgesetzt werden.

  • Im ersten Schritt sollen die Rezepte verschreibungspflichtiger Arzneimittel als E-Rezept umgesetzt werden.
  • Im zweiten Schritt sollen auch die Rezepte im Bereich Heil;- Hilfsmittel & Krankenpflege als E-Rezept zur Verfügung stehen.
  • "Near Field Communication" ist auf RFID-Technik basierender internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Datenaustausch per Induktion über wenige Zentimeter mit einer maximalen Datenübertragungsrate von 424 kBit/s. Siehe auch in Wikipedia
  • GESCHWINDIGKEIT:
    Medikamente können schneller bestellt und abgerechnet werden & Folgerezepte können digital ausgestellt werden

    SICHERHEIT:
    Gefahr von Wechselwirkungen oder Falscheinnahme sinkt
  • GESCHWINDIKEIT:

    Rezepterstellung per Knopfdruck ohne Drucker.

  • GESCHWINDIGKEIT:

    Digitale Rezepte enthalte kein schlecht lesbaren Informationen mehr.

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  • RESOURCENSCHONEND:
    Weniger Papier, keine Transportwege



  • 12-2023 Einführung des E-Rezept für Hilfsmittelerbringer verschoben auf 7.2027 (MTD-Instant 12-2023 Abs. 9)

    Das E-Rezept für Hilfsmittelleistungserbringer soll erst zum 1. Juli 2027 verpflichtend eingeführt werden. Dies geht aus dem vom Bundeskabinett am 30. August beschlossenen Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz DigiG) hervor; das Gesetz könnte entsprechend des geplanten parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses frühestens im Februar in Kraft treten. Der § 360 SGB V soll demnach im Absatz 7 entsprechend geändert werden: Ab dem 1. Juli 2027 sind Verordnungen von Hilfsmitteln, von Verbandmitteln nach § 31 Absatz 1 Satz 1, von Harn- und Blutteststreifen nach § 31 Absatz 1 Satz 1, von Medizinprodukten nach § 31 Absatz 1 sowie Verordnungen von bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 elektronisch auszustellen und zu übermitteln. Hilfsmittelerbringer wiederum wären ab dem 1. Juli 2027 verpflichtet, die Leistungen auch auf der Grundlage einer elektronischen Verordnung zu erbringen. Die Verpflichtung gelte nicht, wenn der elektronische Abruf der Verordnung aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist. Bislang ist in Absatz 7 der 1. Juli 2026 als verpflichtendes Startdatum vorgesehen

  • 02-2022: Das E-Rezept taumelt – Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben (MTD-Instant 8-2022 Abs. 26)

    Klare Worte der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Sabine Dittmar (SPD), vergangene Woche im Petitionsausschuss: Die ursprünglich für den 1. Januar 2022 geplante Einführung elektronisch erstellter Rezepte (E-Rezept) wird definitiv auf „unbestimmte Zeit verschoben“. Die bundesweite Testphase sei offen verlängert worden, sagte sie. Maßstab für einen späteren flächendeckenden Roll-out sei die technische Verfügbarkeit gemessen an den mit der Selbstverwaltung vereinbarten Qualitätskriterien. „Sobald diese erfüllt sind, sollte auch die Umstellung auf das E-Rezept erfolgen.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bekanntlich kurz vor Jahresende 2021 die für 1. Januar 2022 verbindliche Einführung des E-Rezepts gestoppt (wir berichteten).

    Der GKV-Spitzenverband kämpft derweil weiter für das E-Rezept. Nachdem der Test des E-Rezepts von der Region Berlin-Brandenburg auf ganz Deutschland ausgeweitet wurde, würden nun alle 97 gesetzlichen Kassen die Erprobung und Weiterentwicklung des E-Rezepts unterstützen. „Es war richtig, die Testphase zu verlängern und transparenter zu gestalten. Nur mit einer ehrlichen Fehlerkultur bringen wir die Digitalisierung des Gesundheitswesens wirklich voran”, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes letzte Woche. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes wurden bislang 1.596 E-Rezepte eingelöst (Stand: 17. Februar). Um eine solide Grundlage für den Übergang in die Regelanwendung zu haben, sollen 30.000 E-Rezepte den Test durchlaufen. Pfeiffer: „Ich appelliere daher an die Politik, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterhin so voranzutreiben und zu unterstützen, wie es im Koalitionsvertrag und auch im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Januar angekündigt wurde.“

  • 2022-08 : KV Schleswig Holstein zieht sich vorerst aus der EinführungsPhase (Rollout) des E-Rezept zurück:

    Lt. MTD-Instant 35/2022 Abs. 17, Ansage mit Knalleffekt: Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) zieht sich bis auf Weiteres aus der Rollout-Phase des E-Rezeptes zurück. Als Grund nennt die KV eine Mitteilung des Landesdatenschutzes, die die mailbasierte Umsetzung des E-Rezepts untersage. Laut Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH, sind nach Einschätzung des Landesdatenschutzes auch vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen. Grund: Es sei zu berücksichtigen, dass auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermöglicht. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzenden angezeigt. KVSH wolle die Praxen nicht in eine Falle laufen lassen, denn sie würden für diesen Missbrauch haften. „Die Funktionalität, einen datenlosen Code als Anhang zu versenden, ist firmenseitig umgehend unterbunden worden“, so die KVSH-Vorstandsvorsitzende.

  • 04.03.2022 - Die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt.

    Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ am Donnerstagabend. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“

    Lauterbach kündigte eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er klar.

    Lauterbach will ePA voranbringen

    Einen solchen Nutzen sieht der Minister in der elektronischen Patientenakte (ePA), die er selbst der Politik im Jahr 2002 vorgeschlagen habe. Was wirklich helfen würde, sei die Digitalisierung von Befunden und Untersuchungen, damit Ärzte beispielsweise bei Zweitmeinungen keine dicken Aktenordner durchforsten müssten. Nötig sei eine Suchfunktion, mit der Ärzte in der ePA abgelegte Befunde schnell scannen könnten, sagte er.

    Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronisches Rezept (eRezept) seien dagegen nicht die Applikationen, bei denen Ärzte und Patienten sagen würden, „das bringt uns jetzt nach vorn“, fuhr Lauterbach fort. Beide Anwendungen würden nach ausreichender Testung dennoch kommen. Den Zeitpunkt ließ der Minister noch offen.

Weitere Information finden sie:

mmOrthosoft.de Menue "TI-Ready"  oder direkt unter https://mmorthosoft.de/new/index.php/consulting/telematik-infrastruktur

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